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- Warum sind Noten und Musikbücher
preisgebunden?
Für
Verlagserzeugnisse hat der Gesetzgeber die Ladenpreisbindung bestehen
lassen, um die Vielfalt des Angebots an Noten und Musikbüchern zu
ermöglichen. Der Ladenpreis wird von den Verlagen festgesetzt. Der
Musikalienhandel erhält eine feste Handelsspanne, mit der er seine Kosten
abdecken muss.
Die Ladenpreisbindung bietet folgende
Vorteile: Sie erhalten Noten und Bücher überall zum gleichen Preis, sei
es auf dem Land oder in der Großstadt, sei es in einer kleinen oder großen
Musikalienhandlung. Sie können aus dem reichen Angebot
verschiedenartigster Noten und Bücher wählen. Gut verkäufliche Werke
ermöglichen es den Verlagen, auch selten gefragte Titel anzubieten. Ebenso
kann der Händler mit den schneller absetzbaren Titeln seinen
Beratungsservice und die Lagerhaltung der sich langsam absetzenden Titel
finanzieren.
Dem System der Ladenpreisbindung droht keine
Gefahr, solange die "Lückenlosigkeit" gegeben ist. Der Händler ist durch
Verträge verpflichtet, die Ladenpreisbindung einzuhalten. Bei Verstößen
drohen ihm erhebliche Konventionalstrafen. Sollte das Bundeskartellamt zu
der Meinung kommen, dass die Ladenpreisbindung nicht konsequent, d. h.
nicht lückenlos, angewendet wird, würde dies aufgehoben werden. Was
würde dies bedeuten? Branchenfremde Anbieter wie z. B.
Supermarktketten, Discounter etc. würden versuchen, die schnell
absetzbaren Titel über ruinöse Preiskämpfe zu verkaufen. Die weniger
gängigen Noten und Musikbücher würden dem traditionellen Handel
verbleiben. Die Chancen, dort kostendeckend arbeiten zu können,
verschwinden, und die Notenabteilungen der Musikalienhandlungen müssten
aufgegeben werden. Solche Erfahrungen konnte man bereits in Frankreich
sammeln, wo vorübergehend die Ladenpreisbindung aufgehoben wurde. Die
Konsequenzen hießen dann auch für uns: Die Vielfalt des Musiklebens würde
schlagartig verschwinden, weil seltenere Notenausgaben nicht mehr oder nur
zu extrem hohen Preisen zu beschaffen wären.
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