1. Warum sind Noten und Musikbücher preisgebunden?
     
Für Verlagserzeugnisse hat der Gesetzgeber die Ladenpreisbindung bestehen lassen, um die Vielfalt des Angebots an Noten und Musikbüchern zu ermöglichen.
Der Ladenpreis wird von den Verlagen festgesetzt. Der Musikalienhandel erhält eine feste Handelsspanne, mit der er seine Kosten abdecken muss.

Die Ladenpreisbindung bietet folgende Vorteile:
Sie erhalten Noten und Bücher überall zum gleichen Preis, sei es auf dem Land oder in der Großstadt, sei es in einer kleinen oder großen Musikalienhandlung.
Sie können aus dem reichen Angebot verschiedenartigster Noten und Bücher wählen. Gut verkäufliche Werke ermöglichen es den Verlagen, auch selten gefragte Titel anzubieten. Ebenso kann der Händler mit den schneller absetzbaren Titeln seinen Beratungsservice und die Lagerhaltung der sich langsam absetzenden Titel finanzieren.

Dem System der Ladenpreisbindung droht keine Gefahr, solange die "Lückenlosigkeit" gegeben ist. Der Händler ist durch Verträge verpflichtet, die Ladenpreisbindung einzuhalten. Bei Verstößen drohen ihm erhebliche Konventionalstrafen. Sollte das Bundeskartellamt zu der Meinung kommen, dass die Ladenpreisbindung nicht konsequent, d. h. nicht lückenlos, angewendet wird, würde dies aufgehoben werden.
Was würde dies bedeuten?
Branchenfremde Anbieter wie z. B. Supermarktketten, Discounter etc. würden versuchen, die schnell absetzbaren Titel über ruinöse Preiskämpfe zu verkaufen. Die weniger gängigen Noten und Musikbücher würden dem traditionellen Handel verbleiben. Die Chancen, dort kostendeckend arbeiten zu können, verschwinden, und die Notenabteilungen der Musikalienhandlungen müssten aufgegeben werden. Solche Erfahrungen konnte man bereits in Frankreich sammeln, wo vorübergehend die Ladenpreisbindung aufgehoben wurde. Die Konsequenzen hießen dann auch für uns: Die Vielfalt des Musiklebens würde schlagartig verschwinden, weil seltenere Notenausgaben nicht mehr oder nur zu extrem hohen Preisen zu beschaffen wären.

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